Lootboxen: EU und USK für mehr Verbraucher- und Spielerschutz
Posted on: 19/12/2022, 10:22h.
Last updated on: 19/12/2022, 10:45h.
Die in vielen Videospielen enthaltenen Lootboxen stehen schon lange in der Kritik von Spielerschützern. Sie sind aufgrund ihres Glücksspiel-?hnlichen Charakters in vielen L?ndern mittlerweile reglementiert und in Belgien sogar verboten. Nun haben Initiativen in der EU und Deutschland eine weitere Reglementierung der Beutekisten vorangetrieben.
Den Anfang machte Mitte vergangener Woche der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europ?ischen Parlaments. Dieser forderte eine Reihe von EU-weiten Regeln zum Schutz der Konsumenten von Videogames, gerade im Hinblick auf Lootboxen und heranwachsende Spieler.
EU für mehr Verbraucherschutz bei Videospielen
Mit einer breiten Mehrheit von 35 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und keinen Nein-Stimmen billigte der Ausschuss die Forderung nach einem besseren Verbraucherschutz. Dabei sollen künftig Informationen über den Inhalt von Spielen und deren k?uflich zu erwerbenden Zusatzfeatures leichter zug?nglich gemacht werden. Ziel sei es, Eltern eine wirksamere Kontrolle darüber zu geben, wie viel Geld ihre Kinder für die Spiele ausgeben.
Dies gelte laut Antrag besonders für Lootboxen:
…um sicherzustellen, dass die Spieleentwickler ein süchtig machendes Design vermeiden und das Alter, die Rechte und die Verletzlichkeit von Kindern berücksichtigen.
Neben Lootboxen betrifft der Vorsto? der EU-Parlamentarier auch die finanziellen Modalit?ten von Gaming-Abos. So müsse die Kündigung von Spieleabos genauso einfach sein wie die Anmeldung. Dies sei eine Bedingung, da auch für Videospiele gelte, dass ihre Rückgabe- und Erstattungspolitik den EU-Vorschriften zu entsprechen habe.
USK erweitert Prüfkriterien für Lootboxen
Auch in Deutschland tut sich in Bezug auf die Regulierung von Lootboxen etwas. Verantwortlich dafür ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese hat angekündigt, dass ab Januar 2023 neue Regeln bei der Prüfung von digitalen Spielen gelten.
Demnach k?nnen beim Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung neben für den Jugendschutz relevanten Inhalten auch m?gliche Online-Risiken berücksichtigt werden. Dazu z?hlen unter anderem Kaufm?glichkeiten wie Lootboxen.
Das neue Verfahren der USK kommt nicht einer automatischen Anhebung des Mindestalters für Spiele, die Lootboxen enthalten, gleich. Doch die USK-Gremien k?nnen künftig im Einzelfall prüfen, ob durch die in den Beutekisten enthaltenen Features ein erh?htes Risiko für Kinder und Jugendliche besteht, beispielsweise durch überh?hte Kaufanreize.
Die Heranwachsenden und ihre Erziehungsberechtigten sollen bei den Games ab Januar sofort erkennen k?nnen, welche Risiken es bei der Mediennutzung geben kann. So erfolgt bei einem Spiel mit Lootboxen künftig die Kennzeichnung “In-Game-K?ufe”.
USK-Gesch?ftsführerin Elisabeth Secker betonte in einer Stellungnahme, dass die Anpassungen ?ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz“ seien. Inwieweit die Kennung dazu beitr?gt, das Angebot von Lootboxen in Spielen zu reduzieren, werden die kommenden Monate zeigen.
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