Glücksspiel-Razzien verraten? Ex-Polizist in ?sterreich vor Gericht
Posted on: 14/09/2022, 10:31h.
Last updated on: 14/09/2022, 10:42h.
In ?sterreich muss sich ein ehemaliger Polizeibeamter wegen diverser Vergehen vor Gericht verantworten. Dem 61-J?hrigen wird unter anderem vorgeworfen, Interna über bevorstehende Glücksspiel-Razzien verraten zu haben.
Gegen den Ex-Beamten wird derzeit vor dem Landesgericht Feldkirch im west?sterreichischen Vorarlberg verhandelt. Ihm werden Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch sowie die Verletzung des Amtsgeheimnisses zur Last gelegt. So soll er Informationen über Polizeiaktionen gegen das illegale Glücksspiel an Dritte weitergegeben haben.
Die ?sterreichische Polizei hat auch in diesem Jahr wiederholt gegen illegale Glücksspiel-Betreiber zugeschlagen. Dabei wurden allein in den ersten sechs Monaten über 200 illegale Spielautomaten beschlagnahmt und Geldstrafen in Millionenh?he verh?ngt. Bereits in den vergangenen Jahren stellten die staatlichen Ermittler Tausende der illegalen Glücksspiel-Automaten sicher.
Der Mann soll über Jahre seinen Zugang zu den EDV-Systemen der Beh?rde missbraucht haben, um an Kenntnisse über Glücksspiel-Ermittlungen zu gelangen. Darunter sollen sich laut Auskunft der Oberstaatsanw?ltin Nadine Heim auch Details über 2016 und 2017 durchgeführte Razzien einer Sonderkommission im Vorarlberg befunden haben. Diese, so der Hauptvorwurf, habe der Beschuldigte nach Erhalt einer Bestechungssumme in ungenannter H?he weitergegeben.
Angeklagter bestreitet Geheimnisverrat
Einem Bericht der News-Seite Kleine Zeitung zufolge habe der Angeklagte die Weitergabe der brisanten Details bestritten. So habe dessen Verteidiger Bertram Grass am Dienstag erkl?rt:
Er hatte als ganz normaler Polizist gar keinen Zugang zu diesen Informationen.
Zugleich habe sein Mandant fünf Computerabfragen zugegeben. Dabei habe es sich um verschiedene Themen gehandelt. Inhalte zu illegalem Glücksspiel h?tten sich jedoch nicht darunter befunden.
Neben dem ehemaligen Polizisten stehen zwei Gesch?ftsleute vor Gericht. Sie sollen den Hauptangeklagten zur Weitergabe der Dienstgeheimnisse angestiftet und ihn bestochen haben.
Der Mann habe auch zugegeben, seine illegalen Geldgeber allgemein vor bevorstehenden Polizei-Aktionen gewarnt haben. Da derlei Razzien zu der Zeit jedoch an der Tagesordnung gewesen seien, sei dies im Milieu kein Geheimnis und somit kein Geheimnisverrat gewesen, so sein Anwalt.
Ob sich das Gericht dieser Auffassung anschlie?t, bleibt abzuwarten. Für das Verfahren sind zehn Verhandlungstage festgesetzt worden. Das Urteil soll im November gef?llt werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Ex-Polizisten eine Haftstrafe.
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