Fu?ball-EM 2024: Britische Werbeaufsicht fordert umsichtige Werbung
Posted on: 16/04/2024, 07:58h.
Last updated on: 16/04/2024, 10:57h.
In rund zwei Monaten f?llt der Startschuss zur Fu?ball-EM 2024. Schon jetzt fordert die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) allerdings die Glücksspielbetreiber und Sportwetten-Anbieter zu verantwortungsvoller Werbung auf.
In der vergangenen Woche ver?ffentlichte die ASA Hinweise dazu, auf welche Werbepraktiken die Betreiber besser verzichten sollten. Insbesondere warnte die Werbeaufsicht dabei vor dem Missbrauch von Marken und Namen im Rahmen der Fu?ball-EM.
Die Werbung für Sportwetten und Glücksspiele darf den Werberegeln zufolge nicht den Eindruck erwecken, in Verbindung mit der UEFA oder den Nationalmannschaften gebracht zu werden. Insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, die Betreiber würden von diesen empfohlen werden. Ausnahmen gelten dann, wenn die Unterstützung tats?chlich vorhanden sein sollte, beispielsweise durch Sponsoringpartnerschaften.
Warnung vor rassistischer und diskriminierender Werbung
Weiterhin forderte die ASA die Betreiber auf, ihre Anzeigen auf Stereotype hin zu prüfen. Rassistische, nationale oder kulturelle Stereotypen seien nicht erwünscht.
Den Richtlinien zufolge dürfe Werbung unter anderem keine Geschlechterstereotypen enthalten, die sich als sch?dlich erweisen k?nnten.
Weiterhin erkl?rte die ASA hierzu:
Beleidigende Stereotypen sind nach wie vor in Werbeanzeigen zu sehen und Werbetreibende sollten ihre Anzeigen sorgf?ltig dahingehend prüfen, ob sie rassistische, kulturelle oder nationale Stereotypen enthalten. Obwohl der Gesamtton der Anzeige beachtet wird, ist ?Es war nur Spa?.“ keine Ausrede, um die Grenze zu überschreiten.
Jegliche Beleidung aufgrund von Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, ethnischer Zugeh?rigkeit, geistiger oder physischer Beeintr?chtigung sei entsprechend zu vermeiden.
Keine Werbung mit beliebten Fu?ballern
Eine weitere Richtlinie, die die ASA in ihrem Statement hervorhebt, ist die Werbung mit unter 25-J?hrigen. Diese Altersgruppe dürfe nicht in Glücksspielwerbung gezeigt werden. Fu?ballspieler seien dabei keine Ausnahme.
Insbesondere müssten die Betreiber sicherstellen, dass ihre Werbeanzeigen keine Fu?ballspieler zeigen, die bei der Altersgruppe der unter 18-J?hrigen beliebt seien. Darüber hinaus dürfe Glücksspielwerbung keine unsozialen Verhaltensweisen unterstützen oder zu gewaltt?tigem Verhalten anregen.
Um zu gew?hrleisten, dass die Glücksspielwerbung den Richtlinien entspreche, stehe den Betreibern bei der ASA ein Team von Beratern zur Verfügung. Dieses k?nne keine rechtliche Hilfestellung leisten. Jedoch biete es den Betreibern die M?glichkeit, ihre Werbeanzeigen vor dem Launch auf m?gliche Regelverst??e hin prüfen zu lassen. Wie viele Betreiber derartige M?glichkeiten aktuell in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt.
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