Betrugsverdacht: Hartz IV-Empf?nger gewinnt im Online Casino und kassiert weiter Geld vom Jobcenter
Posted on: 01/11/2019, 12:38h.
Last updated on: 01/11/2019, 12:46h.
In der Rheinmetropole K?ln hat am Donnerstag der Betrugsprozess gegen einen 30-j?hrigen Hartz-IV-Empf?nger begonnen. Laut Staatsanwaltschaft habe der Mann in einem Online Casino 78.000 Euro gewonnen, die Einnahmen allerdings nicht an das Jobcenter gemeldet.
Insgesamt seien innerhalb weniger Monate neun überweisungen in vierstelliger H?he ohne Kenntnis der Beh?rden bei dem Beschuldigten eingegangen.
Der Beklagte soll nun nicht nur bezogene Sozialleistungen in H?he von 12.000 Euro an die Beh?rde zurückzahlen, sondern muss im Falle einer Verurteilung wom?glich auch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Wann müssen Geldgewinne beim Jobcenter gemeldet werden?
In Deutschland gelten einmalige Casino- und Lottogewinne grunds?tzlich nicht als besteuerbares Einkommen. Im Fall des Leistungsbezuges von Hartz-IV besteht jedoch eine Meldepflicht für Gewinne, die beim Lotto und in Casinos erzielt werden. Online-Casinos sind davon nicht ausgenommen.
Der Gesetzgeber will durch die Ma?nahmen sicherstellen, dass nur bedürftige Antragsteller notwendige Sozialleistungen erhalten. Kommt der Leistungsempf?nger seiner Meldepflicht nicht nach, drohen Sanktionen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen. Grunds?tzlich gilt, dass der gemeldete Gewinn anrechenbar ist.
Das hei?t, dass gezahlte Leistungen vom Jobcenter zurückgefordert werden k?nnen. Auch eine Kürzung oder Streichung kommt je nach H?he des Gewinns in Betracht. Anders steht es unter Umst?nden beim Erzielen von Sachpreisen. Hier z?hlt, ob der Preis ?verwertbares Verm?gen“ darstellt. So muss ein Gewinn, zum Beispiel der eines Autos, nicht zwangsl?ufig zur Anrechnung beim Hartz-IV führen. Dies w?re lediglich der Fall, wenn das Auto verkauft würde.
Ein teurer Freundschaftsdienst?
Obgleich die Staatsanwaltschaft dem Leistungsbezieher vorwirft, anrechenbares Verm?gen rechtswidrig am Jobcenter vorbeigeschleust zu haben, sieht sich der Mann nur bedingt in der Schuld.
Wie der K?lner Express am Donnerstag berichtete, habe der Angeklagte vor dem zust?ndigen Richter erkl?rt, lediglich einen Freundschaftsdienst für seinen ehemaligen Lebenspartner geleistet zu haben. Der Ex-Lebensgef?hrte habe aufgrund hoher Schulden eine Privatinsolvenz anmelden müssen und deshalb ein anderes Konto zum Spielen im Online-Casino ben?tigt.
Eine Aussage, die dem ehemals spielsüchtigen Angeklagten noch auf die Fü?e fallen k?nnte. Scheitert eine Verurteilung wegen Betruges, k?nnte sich der Mann unter Umst?nden wegen Geldw?sche oder Beihilfe zum Insolvenzbetrug strafbar gemacht haben.
Das Jobcenter schaut genau hin
Wie die Beh?rden überhaupt auf die vermeintlichen Online-Casino-Gewinne des Angeklagten aufmerksam wurden, wurde nicht bekannt. Im Regelfall überprüft das Jobcenter bei Antragstellung die Kontoauszüge eines Antragstellers, um die H?he des Verm?gens festzustellen.
überdies ist es m?glich, dass die Beh?rde eine direkte Anfrage an ein Finanzinstitut richtet und Auskunft verlangt. Die sogenannte ?Kontoabfrage“ ist datenschutzrechtlich umstritten.
Das Jobcenter darf n?mlich nicht nur die Kontoinformationen von Leistungsempf?ngern abfragen, sondern auch die von zur Bedarfsgemeinschaft geh?renden Nicht-Leistungsbeziehern.
Wie gewonnen, so zerronnen
Obwohl der Beschuldigte im K?lner Verfahren selbst nicht am Online-Glücksspiel teilgenommen haben will, zeigt der Prozess, mit welch engen Regeln Sozialleistungsempf?nger im Alltag leben müssen.
Sie dürfen zwar mit den Transferleistungen spielen, von den Gewinnen bleibt in der Regel aber nur wenig. Beispiele hierfür gibt es genug. So hatte ein 33-j?hriger Hartz-4-Empf?nger im Jahre 2016 knappe 10.000 Euro durch einen ?Quicktipp“ beim Lotto gewonnen.
In ehrlicher Manier gab der Wilhelmshavener den Gewinn beim Jobcenter an und bekam umgehend einen korrigierten Leistungsbescheid mit Kürzungen ins Haus. Sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Streichungen zu wehren, verspricht derzeit wenig Erfolg. Legal ist die Anrechnung der einmaligen Einkünfte nicht zu umgehen.
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