Streit um Hamburger Spielhallen: Oberverwaltungsgericht stoppt Wiederer?ffnung
Posted on: 21/05/2020, 01:48h.
Last updated on: 21/05/2020, 04:13h.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Dienstag dem Eilantrag einer Spielhallenbesitzerin auf Wiederer?ffnung ihres Etablissements stattgegeben. Nach sofortiger Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg hat die n?chsth?here Instanz, das Oberverwaltungsgericht Hamburg, den Beschluss jedoch heute au?er Kraft gesetzt.
Die Frau hatte zuvor geklagt, dass die Coronavirus-Eind?mmungsverordnung der Stadt Hamburg vom 2. Mai, nach der zwar Restaurants, nicht aber Spielhallen wieder ?ffnen dürfen, einen Versto? gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darstelle.
Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, habe die Stadt Hamburg der zust?ndigen Gerichtskammer keine sachlichen Gründe darlegen k?nnen, warum die Wieder?ffnung einer Spielhalle ein gr??eres Gesundheitsrisiko mit sich bringe als die eines Gastbetriebes, sofern in beiden F?llen die Hygienevorschriften beachtet würden.
Zu den Vorschriften z?hle das Tragen von Gesichtsmasken von Angestellten und G?sten, das regelm??ige Reinigen und Desinfizieren von Oberfl?chen sowie die Begrenzung der Kundenzahl auf acht Personen.
In einigen anderen Bundesl?ndern durften die ersten Casinos und Spielhallen in diesem Monat wieder ?ffnen. Das Saarland hatte am 4. Mai den Anfang gemacht. Eine Woche sp?ter folgten Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. In Thüringen ist das landbasierte Glücksspiel seit dem 13., in Hessen seit dem 15. Mai wieder m?glich. Zuletzt schlossen sich Schleswig-Holstein und Sachsen mit einer Wiederer?ffnung am 18. Mai an.
All diese Ma?nahmen seien in einer Spielhalle ebenso umsetzbar wie in Gastbetrieben. Die Sachverhalte seien also vergleichbar. Im Beschluss hei?t es daher:
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorl?ufig festgestellt, dass § 5 Abs. 1 Nr.5 der Verordnung zur Eind?mmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 […] dem Betrieb der Spielhalle ?[…]“ der Antragstellerin […] in […] Hamburg mit bis zu acht Kunden, im übrigen nach Ma?gabe ihres Hygienekonzepts, nicht entgegensteht.
Zwischenverfügung untersagt Wiederer?ffnung
Noch bevor die Antragstellerin jedoch Gelegenheit gehabt habe, ihre Spielhalle tats?chlich wieder zu ?ffnen, habe das Oberverwaltungsgericht eine vernichtende Zwischenverfügung erlassen.
Gem?? dieser h?tten sich die Betreiber von Spielhallen vorerst weiterhin an das ?ffnungsverbot zu halten. Trotz des vorliegenden Hygiene-Konzepts dürfe daher auch die Antragstellerin ihre Spielhalle nicht wieder ?ffnen.
Details über die Entscheidung des OVGs sind noch nicht bekannt. Es bleibt daher ungewiss, wie lange die Spielbetriebe im Bundesland Hamburg noch geschlossen bleiben müssen. Ebenso wie in wenigen anderen deutschen Bundesl?ndern werden sich die Betreiber also weiterhin gedulden müssen.
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