?Geld zurückholen“: Spielsüchtiger Spielhallenr?uber vor Gericht
Posted on: 02/06/2021, 01:39h.
Last updated on: 02/06/2021, 01:39h.
In Bonn stehen seit gestern zwei M?nner vor Gericht, die im Jahr 2020 eine Spielhalle im rheinischen Bornheim überfallen haben sollen. Beide Angeklagten zeigten sich am ersten Verhandlungstag gest?ndig. So h?tten jeweils akute Geldprobleme aufgrund von Drogen- beziehungsweise Spielsucht die gemeinsame Tat motiviert. Uneinigkeit herrschte jedoch darüber, wer bei dem überfall die Führung übernommen habe.
R?uberische Erpressung und schwerer Raub
Im Oktober 2020 fahndete die Bonner Polizei ?ffentlich nach einem Mann, der in der Nacht zum 18. August eine Spielhalle im benachbarten Bornheim überfallen hatte und beschrieb:
Gegen 01:00 Uhr betrat der Unbekannte die R?umlichkeit und forderte unter Vorhalt eines spitzen Gegenstandes von dem Angestellten die Herausgabe von Bargeld. Der R?uber erbeutete so nach dem aktuellen Sachstand mehrere hundert Euro und flüchtete aus dem hinteren Bereich der Spielhalle in unbekannte Richtung.
Angaben des betroffenen Angestellten und eines anwesenden Zeugen zufolge soll der Mann etwa 1,70m gro? und normal bis sportlich gebaut gewesen sein.
Knapp zwei Jahre sp?ter muss sich nicht nur der damals Gesuchte, sondern auch der scheinbar hilfsbereite Spielhallenbesucher vor dem Bonner Landgericht verantworten. Zusammen sollen die beiden 33 und 42 Jahre alten M?nner den Raub geplant und so 2.800 Euro erbeutet haben.
Doppelt ungerechte Verteilung der Beute?
Der 33-J?hrige, der ursprünglich als R?uber in Erscheinung getreten war, gab gestern vor Gericht seine Tatbeteiligung zu, belastete seinen Komplizen jedoch schwer. So habe dieser ihn zu der Tat gen?tigt.
Druckmittel seien hohe Schulden gewesen, die er bei dem ?lteren, der sein Dealer gewesen sei, gehabt habe. Nach dem überfall habe der andere ihn mit nur einem Bruchteil der Beute und ein wenig Kokain abgespeist.
Laut Bonner General Anzeiger habe es nach der Tat einige Monate gedauert, bis die Ermittler den R?ubern auf die Spur gekommen waren. Letztlich sei es einer Handydatenauswertung zu verdanken gewesen, dass der Fall habe aufgekl?rt werden k?nnen.
So war herausgekommen, dass der vermeintlich unbeteiligte 42-j?hrige Spielhallenbesucher über WhatsApp im Kontakt mit dem vermeintlichen Einzelt?ter gestanden hatte. Er war es auch, der dem R?uber den Zutritt und die Flucht durch die ansonsten verschlossene Hintertür der Spielhalle erm?glicht hatte.
Der zweite Angeklagte lie? hingegen über seinen Anwalt mitteilen, nie mit Drogen gehandelt zu haben, dafür aber selbst unter einen schweren Spielsucht zu leiden. In den Tagen vor der Tat habe er in ebenjener Spielhalle viel Geld verloren, worüber er so bestürzt gewesen sei, dass er sich das Geld habe ?zurückholen“ wollen.
Da es ihm aber generell an Mut fehle, habe er nur die Rolle des Gastes übernommen und dem Jüngeren den aktiven Part überlassen. Dieser habe ihm zuletzt nicht mal die H?lfte der Beute überlassen.
Ob sich eine der beiden Versionen erh?rten l?sst, wird sich m?glicherweise in den drei weiteren angesetzten Verhandlungstagen zeigen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten besonders schwere r?uberische Erpressung sowie schweren Raub vor. Bei Verurteilung drohen langj?hrige Haftstrafen.
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