Baden-Württemberg: Trennung von Wettbüros und Spielhallen best?tigt
Posted on: 03/08/2023, 09:28h.
Last updated on: 03/08/2023, 10:06h.
In Baden-Württemberg gilt ein Trennungsgebot bei den Angeboten von Wettbüros und Spielhallen. Dies best?tigte der Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes in einem am Mittwoch ver?ffentlichten Urteil.
Das Urteil des Gerichts erging nach Klagen von zwei Sportwetten-Vermittlern aus Karlsruhe und Rastatt. Diese hatten mit ihren Verfassungsbeschwerden erreichen wollen, dass die r?umliche Trennung von Wettbüros und Spielhallen aufgehoben werden muss. Damit ist die Unterbringung eines Wettgesch?fts neben einem Glücksspiel-Gesch?ft im gleichen Geb?ude weiterhin untersagt.
Spielerschutz ist übergeordnetes Ziel
Bei dem Verbot handele es sich zwar um einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Unternehmer. Dieser sei allerdings gerechtfertigt, so die Richter des Verfassungsgerichtshofs, da er der Erreichung übergeordneter Ziele diene.
In dem Urteil hei?t es:
Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber von Wettvermittlungsstellen ist gerechtfertigt. Das Trennungsgebot dient vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls. Die Bek?mpfung der Glücksspielsucht stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel dar.
Wenn sich Spielhallen und Wettbüros nicht in einem Geb?ude bef?nden, sei der Wechsel von einer Spielst?tte in die andere mit einem h?heren Aufwand verbunden. Da Spieler nach Beendigung des Spielens in der einen Glücksspielst?tte von einem Wechsel in die n?chste abgehalten werden sollten, sei die H?ufung verschiedener Angebote an einem Ort nach M?glichkeit zu verhindern.
Die damit verbundenen Belastungen der Buchmacher stünden nicht au?er Verh?ltnis zum Nutzen der Regelung für die Allgemeinheit. Das Trennungsgebot sei deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter.
Trennungsgebot im Einklang mit Gleichheitssatz
Zudem stehe nach Ansicht der Richter das Trennungsgebot im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz. Zwar würden verschiedene Wettanbieter ungleich behandelt, der Abstand zwischen Wettbüros und Spielhallen berücksichtigt werde. Diese Ungleichbehandlung führe allerdings nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes.
Darüber hinaus sieht der Verfassungsgerichtshof die auf l?ngere Zeit angelegten Investitionen in Spielhallen als schutzbedürftiger an. Dies gelte gerade für die ?typischerweise relativ überschaubaren Investitionen des Vermittlers von Sportwetten“.
Das Gericht betont zudem den übergeordneten Bestandsschutz von Spielhallen:
Zudem dient die Bevorzugung von Spielhallen insbesondere der Bew?ltigung einer übergangsproblematik in F?llen, in denen in einem Geb?ude oder Geb?udekomplex bereits eine Spielhalle besteht. Die Vorschrift zielt damit vor allem auf Bestandssituationen ab.
Bei neuen Spielhallen oder Wettbüros setze sich jeweils der bestehende Betrieb durch. Folglich gehe mit dem Trennungsgebot kein genereller, sondern lediglich ein begrenzter Vorrang von Spielhallen gegenüber den Wettbüros einher.
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